Forschungsprojekte Archiv
Risikomanagement von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten am Markt seit Jahren als ein bedeutender Ansprechpartner, wenn Unternehmen Beratung zum Thema Risikomanagement benötigen. Das Thema des Risikomanagements innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Zuge der globalen Finanzkrise an Bedeutung gewonnen. Ähnlich wie Banken und Finanzdienstleister sehen sich auch Prüfungsgesellschaften mit einem zunehmenden regulatorischen Paket an Anforderung an das interne Risikomanagementsystem konfrontiert. Somit erfolgt eine aufsichtsrechtliche Beeinflussung risikoorientierter Entscheidungen in zentralen Bereichen wie der Zusammenstellung des Dienstleistungsportfolios oder der Mandantenauswahl. Die Tragweite des praktischen Risikomanagements geht über das klassische Prüfungsrisikomodell des IDW PS 261 und dessen Steuerungsfunktion hinaus. Die Frage nach der Effizienz der aufsichtsrechtlichen Steuerungsmaßnahmen tritt dabei innerhalb der Verordnungen kaum zu Tage.
Im Zuge dessen sollen folgende Kernpunkte theoretisch fundiert und durch empirische Analysen geklärt werden: Was charakterisiert die Risiken von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie deren Bewertbarkeit? Welche Prozesse umfasst das Risikomanagement in der Wirtschaftsprüfung? Was kennzeichnet effizientes Risikomanagement von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften? Wie sind die aufsichtlich geforderten Risikomanagementmaßnahmen in der Praxis verankert?
Schlagwörter: Mandantenauswahl, Prüferaufsicht, Prüfungsrisikkomodell, Risikomanagement, Wirtschaftsprüfung
Kooperation: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ansprechpartner: Prof. Dr. Anne Chwolka und M.Sc. Patrick Hüser
Der Businessplan im Gründungsprozess
Die Gestaltung des Businessplans als Informationssystem für unternehmensinterne und -externe Entscheidungsträger (z. B. Gründer, Risikokapitalgeber oder Banken) mit dem Wissen um potenzielle Interessenskonflikte und asymmetrische Information der Betroffenen stellt eine große Herausforderung dar. Einerseits dient der Businessplan als Planungsinstrument für den Entrepreneur und als Informationsgrundlage für den potenziellen Kapitalgeber. Gleichzeitig versuchen beide, mit dem Businessplan das Verhalten des anderen zu steuern. Aus informationsökonomischer Sicht würde man daher verschiedene Businessplantypen erwarten. Stattdessen werden in der Praxis jedoch zunehmend einheitliche Standards gefordert und durchgesetzt. Ziel des Projektes ist es, die Rolle des Businessplans als institutionalisiertes Informationssystem im Gründungsprozess zu analysieren.
Der Businessplan kann zum externen Rechnungswesen gezählt werden, da er die Beteiligungsentscheidung der Kapitalgeber beeinflusst. Damit beeinflusst er auf vielfältige Weise Entscheidungsprozesse außerhalb der Unternehmung, und über Rückkopplungen wieder interne Entscheidungen. Relevante Fragen im Rahmen des Projektes sind u.a.: Wie sollte die Businessplanerstellung im Hinblick auf Kooperationen geregelt sein? Wie ist eine Standardisierung der Businessplanung zu beurteilen? Wie kann die Prüfung zur Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Rechnungslegung beitragen?
Ansprechpartner: Prof. Dr. Anne Chwolka und Prof. Dr. M.G. Raith
Risikomanagement und freiwillige Risikoberichterstattung
Aufgrund spektakulärer Zusammenbrüche in der Vergangenheit wurden Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 verpflichtet, ein den Fortbestand des Unternehmens sicherndes internes Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten. Gleichzeitig kam durch die Ergänzung des § 289 Abs. 1 HGB die Verpflichtung hinzu, im Lagebericht auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Damit wurden erstmals Anforderungen an das Risikomanagement eines Unternehmens und an deren Risikoberichterstattung gesetzlich verankert. Durch ein effektives Risikomanagement sinken die Volatilität der Cash Flows und Gewinne, sowie die Insolvenzwahrscheinlichkeit des Unternehmens. Wenn es gelingt, dieses glaubhaft den Kapitalgebern zu kommunizieren, sinken die Kapitalkosten, und der Unternehmenswert steigt. Daher sollten Unternehmen ein ureigenes Interesse an einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung haben.
Empirische Befunde zum Risikomanagement dokumentieren die große Bedeutung des Risikomanagements aus Sicht der Unternehmen. Hingegen zeigen empirische Studien zum Berichtsverhalten eine eher zurückhaltende Berichterstattung; quantitative Angaben zu den Risiken fehlen weitestgehend. Dieses Verhalten der Unternehmen ist überraschend, denn viele Vorteile des Risikomanagements können nur dann realisiert werden, wenn Vorhandensein und Wirksamkeit eines entsprechenden Risikomanagementsystems glaubhaft kommuniziert wird.
Dieses scheinbar paradoxe Ausweisverhalten bildet die zentrale Fragestellung des Projekts. Um das Risikoberichtsverhalten von Unternehmen besser beurteilen zu können, werden Geschäftsberichte analysiert und Befragungen durchgeführt. Gleichzeitig werden modelltheoretische Erklärungsansätze für die zögerliche Risikoberichterstattung der Unternehmen entwickelt. Unternehmen könnten beispielsweise einen Anreiz zu einer allgemein gehaltenen Risikoberichterstattung haben, wenn sie unsicher sind, wie Adressaten die berichteten Risikoinformationen interpretieren.
Ansprechpartner Prof. Dr. Anne Chwolka und Nicole Kusemitsch
Fraud im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
Nationale und internationale Betrugsfälle in Unternehmen haben in den letzten Jahren das Aufsehen der Öffentlichkeit erregt. Dabei geriet der Abschlussprüfer zunehmend in Verdacht seine Prüfungshandlungen nicht mit ausreichender Sorgfalt nachgegangen zu sein. Entsprechend ist der Frage nachzugehen, inwieweit der Jahresabschlussprüfer in der Lage und verpflichtet ist, innerhalb einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung Bilanzmanipulationen aufzudecken.
Gegenwärtig etablieren sich Forensic Advisory oder Forensic Accounting im Bereich zusätzlicher Wirtschaftprüfungsdienstleistungen, um Fraud frühzeitig zu entdecken und aufzuklären bzw. es sogar ganz zu verhindern. Diesbezüglich wird analysiert, inwiefern Forensic Accounting als Kontrollmechanismus im Corporate Governance System möglich ist. Des Weiteren wird die Akzeptanz dieser zusätzlichen Dienstleistungen in Unternehmen, die Inhalte und Methoden sowie das Zusammenspiel von Forensic Advisory/Forensic Accounting und der Jahresabschlussprüfung betrachtet.
Ansprechpartner Prof. Dr. Anne Chwolka und Johanna Zwernemann
Kostenbasierte Verrechnungspreise und Allokation dezentraler Verhandlungskompetenz
Im Rahmen des Projekts wird die Koordination dezentraler Investitions- und Marketingentscheidungen analysiert. Im Vordergrund steht die Frage, ob und wie dezentrale Verhandlungen über Verrechnungspreise zur Koordination beitragen können und wie die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verrechnungspreisbestimmung zu gestalten sind, damit aus Unternehmensgesamtsicht eine zufrieden stellende Lösung gefunden wird, wenn nur einstufige kostenbasierte Verrechnungspreise zur Wahl stehen. Aus theoretischer Sicht sind verschiedene Verrechnungspreise für unterschiedliche Zwecke sinnvoll. Es lässt sich zeigen, dass ein zweistufiger Verrechnungspreis in vielen Situationen das geeignete Steuerungsinstrument zur Koordination dezentraler Entscheidungen ist. In der betriebswirtschaftlichen Praxis sind zweistufige Verrechnungspreise jedoch nur selten zu beobachten. Stattdessen dokumentieren empirische Studien, dass kostenbasierte einstufige Verrechnungspreise in Unternehmungen eine herausragende Rolle spielen. Aus theoretischer Sicht sind von der Geschäftsleitung zentral vorgegebene einstufige kostenbasierte Verrechnungpreise wiederum nicht in der Lage, bei dezentraler Entscheidungskompetenz der Bereichsmanager geeignete Investitionsanreize zu setzen. Häufig stellen diese Investitionen aber gerade kritische Erfolgsfaktoren für die Unternehmen dar, wie z.B. bestimmte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung der produzierenden Bereiche, die es anzureizen gilt. Gegeben die Präferenz der Unternehmen für kostenbasierte einstufige Verrechnungspreise stellt sich dann die Frage, wie die organisatorischen Rahmbedingungen zu gestalten sind, um trotzdem eine Koordination der Bereichsentscheidungen zu ermöglichen und ggf. zu verbessern. Insbesondere wird die Allokation der dezentralen Verhandlungskompetenzen analysiert.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Anne Chwolka, Prof. Dr. Dirk Simons und Dr. Jan Thomas Martini
Abgeschlossen: 2010
Risikomanagement und -controlling in Industrieunternehmen
Tendenziell ist bei wirtschaftlichen Aktivitäten ein gestiegenes Risikobewusstsein zu konstatieren, welches u.a. mit der Zunahme der Insolvenzen begründet ist. Entsprechend ist eine frühzeitige Erkennung von Risiken nicht nur wünschenswert, sondern notwendig zur Existenzsicherung. Die Notwendigkeit interner Überwachungssysteme zum Zwecke des Risikocontrollings wurde durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich dokumentiert. Die konkrete Umsetzung und die Gestaltung des Risikocontrollings in Industrieunternehmen lässt der Gesetzgeber offen. Im Vordergrund des Projekts stehen folgende Fragen: Welche Größen zur Risikomessung sind sinnvoll? Welche Parallelen bestehen zwischen bereits existierenden Konzepten des Risikocontrollings in Banken/Versicherungen und Instrumenten des Controllings? Lassen sich Kennzahlen, Verfahren und Methoden aus der Bankpraxis zur Risikosteuerung auf die Gegebenheiten von Industrieunternehmen übertragen? In welchen Fällen sind Modifikationen notwendig?
Ansprechpartner: Prof. Dr. Anne Chwolka
Risikoorientierte Auftragsannahmeentscheidung in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Nationale und internationale Unternehmenskrisen in den letzten Jahren haben das Vertrauen in die externe Rechnungslegung erschüttert. Im Zentrum der Kritik standen insbesondere auch die Abschlussprüfer. Um die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes zu sichern bzw. wiederherzustellen wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen und implementiert. Dazu zählen auch Regelungen zur Entscheidung über die Auftragsannahme bzw. die Fortführung bereits bestehender Mandate durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diesbezüglich wird der Zusammenhang zwischen dem inhärentem Risiko des zu prüfenden Unternehmens und einem möglichen Reputationsverluste bzw. Haftungsfolgen des Wirtschaftsprüfers betrachtet.
Ansprechpartner:Prof. Dr. Anne Chwolka und Rafael Weber